Herausforderungen und Chancen bei Hörbehinderung im akademischen Umfeld

In aller Kürze
  • 17 – 19 Uhr
  • V03 0-C003 oder online*
  • offen für all*no gender
  • ausschließlich in deutscher Lautsprache

*Dies ist ein Online-Vortrag, welcher hybrid angeboten wird. Die Referentin ist online zugeschaltet; wir können gemeinsam in der Uni zu schauen oder gemütlich online (den Link gibt es auf Anfrage per Mail bzw. nach der Anmeldung).

In diesem Vortrag geht es um die Barrieren und Herausforderungen, die eine Hörbehinderung im akademischen Kontext mit sich bringt. Da eine Hörbehinderung eine unsichtbare Behinderung ist, sind die vielschichtigen Auswirkungen davon für Außenstehende oft nicht nachvollziehbar. Klassische Nachteilsausgleiche mit Zeitverlängerung und Dolmetscher greifen oft zu kurz. Der Vortrag beleuchtet daher anhand von anschaulichen Beispielen den akademischen Alltag von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mit Hörbehinderung.

Der Vortrag will auf Best Practices hinweisen und regt zum Hinterfragen eigener Haltungen und Implementieren neuer Lösungen für ein inklusiveres akademisches Miteinander auf Augenhöhe an.


Es ist wichtig, sich nicht nur mit technischen Barrieren, sondern auch mit strukturellen diskriminierenden Voraussetzungen und Audismus auseinanderzusetzen. Dies liegt zumeist an Unwissenheit und der historischen Entwicklung, in der den meisten Menschen mit Behinderung eine akademische Laufbahn verwehrt geblieben ist, sodass sie nicht sichtbar waren und nicht mitgedacht wurden.

Damit Menschen mit Hörbehinderung sich vollständig am akademischen Diskurs beteiligen können und Inklusion auch in der Lehre und Forschung zu einer Chance und Bereicherung für alle Beteiligten werden kann, ist es notwendig, sich nicht nur mit technischen Barrieren, sondern auch mit strukturellen diskriminierenden Voraussetzungen und Audismus auseinanderzusetzen. In der Regel basieren solche auf Unwissenheit und der historischen Entwicklung, bei welcher den meisten Menschen mit Behinderung eine akademische Laufbahn verwehrt geblieben ist, sodass sie nicht sichtbar waren und nicht mitgedacht wurden.

Auch heutzutage fehlt es in der Regel noch an entsprechender Repräsentation in entscheidenden Gremien und Vorständen, um geeignete Veränderungen herbeiführen zu können, obwohl das Recht behinderter Menschen auf Bildung in Deutschland bereits 2009 in der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24) festgehalten wurde und sich nicht nur auf die schulische Bildung bezieht.


Die Referentin Sophia Vogt studierte Psychologie sowie Prävention, Inklusion und Rehabiliation bei Hörbehinderung (PIR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sie ist selbst hochgradig hörbehindert und arbeitet unter anderem als Psychologin und Trainerin in verschiedenen Kontexten. Mehr zu ihrer Arbeit auf Sophia Vogts Homepage.